Prüfungsordnung Begleithundeprüfung der Hundeschule Dahms nach den Richtlinien des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) / Sachkundenachweis
Zur Definition: In fast allen Hundegesetzen und -verordnungen der Länder taucht der Begriff "Sachkundenachweis" auf. Welche Personen für welche Hunde diesen Nachweis benötigen, ist ebenfalls unterschiedlich in den Ländern geregelt. Ob eine abgelegte Prüfung tatsächlich auch als Sachkundenachweis anerkannt wird, erfahren Sie beim zuständigen Ordnungsamt. Ob eine Prüfung "Hundeführerschein" oder "Begleithundeprüfung" genannt wird, spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist nur die Anerkennung durch die Behörden. Die Begleithundeprüfung der Hundeschule Dahms wird als Sachkundenachweis anerkannt! Weitere Informationen zum neuen Niedersächsischen Hundegesetz erfahren Sie hier.
Begleithundeprüfung Hundeschule Dahms
(Sachkundenachweis )
I. Theoretische Prüfung ( Sachkundeprüfung )
II. Praktische Prüfung
A: Ablenkungsarme Umgebung (z.B. Hundeplatz, Feld- und Waldwege o.ä.)
B: Stadt
I. Theoretische Prüfung ( Sachkundeprüfung )
40 Fragen zu folgenden Themen:
- Entwicklungsgeschichte des Hundes
- Verhalten, Kommunikation, Aggression, Angst
- Welpenkauf und Aufzucht
- Lernverhalten
- Haltung, Pflege, Gesundheit, Ernährung
- Der Hund in der Öffentlichkeit
- Hund und Recht
Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 80% der möglichen Punkte erreicht worden sind.
Sie kann bei Nichtbestehen beliebig oft wiederholt werden.
Nur wer die theoretische Prüfung bestanden hat, kann zur praktischen Prüfung antreten.
Die theoretische Prüfung verliert ihre Gültigkeit, wenn nicht spätestens nach einem Jahr auch die praktische Prüfung bestanden ist.
Die bestandene theoretische Prüfung wird auch für weitere Begleithundeprüfungen der Hundeschule Dahms desselben Hundeführers mit anderen Hunden anerkannt.
II. Praktische Prüfung
Im praktischen Teil wird beurteilt, ob sich Besitzer und Hund in der Öffentlichkeit bewegen können, ohne andere Menschen oder Hunde zu belästigen oder zu gefährden.
Zulassungsvoraussetzungen:
Gültiger Impfschutz, gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung, Kennzeichnung durch einen Mikrochip.
Läufige Hündinnen dürfen nicht teilnehmen.
Mindestalter des Hundes:12 Monate. Ausnahmen können genehmigt werden.
Nicht erlaubt sind Stachelhalsbänder, Zughalsbänder ohne Stopp, Brustgeschirre mit Zugwirkung unter den Achseln und Ausziehleinen.
Wird der Hund mit Kopfhalfter oder Maulkorb geführt, wird das im Prüfungszeugnis vermerkt.
Die praktische Prüfung wird im Raum Lüneburg mit 2-4 Hunden durchgeführt.
Bewertung der praktischen Prüfung
Vergeben werden die Noten „sehr gut“, „gut“, „ausreichend“ oder „ungenügend“.
Es muss in jeder praktischen Übung mindestens ein „ausreichend“ erreicht werden, um die Prüfung zu bestehen.
Inhalte der praktischen Prüfung
- Gehen an lockerer Leine in verschiedenen Tempi und mit Wendungen
- Folgen frei bei Fuß in verschiedenen Tempi und mit Wendungen
- Sitz
- Platz
- Sitz oder Platz und bleib unter Ablenkung: Der/die Hundeführer/In
(HF) bleibt vom Hund entfernt mindestens 2 Minuten stehen.
Der Hund ist dabei abgeleint.
- Korrekturwort ( an Futter oder Spielzeug )
- Rückruf
- Gehen an der rechten und an der linken Seite des/der HF
- Kontrolle von Ohren, Zähnen und Pfoten
- Eine fremde Person fasst den Hund an
- Wegnehmen eines Spielzeuges oder Futters durch den/die HF
- Begegnungen mit fremden erwachsenen Personen
- Begegnungen mit Kindern
- Begegnungen mit fremden Hunden
- Hindurchgehen durch eine Menschengruppe
- Begegnungen mit sich schnell bewegenden Personen
- Begegnungen mit Personen + Rollstuhl, Rollator oder Krücken
- Begegnungen mit Radfahrern
- Begegnungen mit Autos
- Eine fremde Person spricht den/die HF an und schüttelt ihm/ihr die Hand
- Aufsuchen eines Geschäftes
- Aufenthalt in Cafe oder Restaurant
- Fahren im Fahrstuhl
- Anlegen und kurzes Tragen einer Maulschlinge und eines Maulkorbes